Zum Hauptinhalt springen

Nationale Situation

In der Schweiz basiert die Begleitung von Jugendlichen mit Geschlechtsfragen heute mehrheitlich auf einem sogenannten „trans-affirmativen“ Ansatz, der soziale „Transition“, psychologische Betreuung und den möglichen Zugang zu medizinischen Behandlungen umfasst. Seit 2024 rufen jedoch mehrere Schweizer Ärztegesellschaften zu mehr Vorsicht auf und haben sich europäischen Stellungnahmen angeschlossen, die wissenschaftliche Unsicherheiten und die Notwendigkeit des Vorsorgeprinzips betonen.​

Kurzgefasst

  • Am CHUV (Universitätsspital Waadt) hat sich die Zahl der Konsultationen Jugendlicher wegen Geschlechtsdysphorie zwischen 2010 und 2021 um mehr als das 20-fache erhöht; InVivo nennt 18 Anfragen 2017 und 155 im Jahr 2021. (InVivo)
  • 2022 betrafen mindestens 231 Hospitalisierungen für geschlechtsangleichende Operationen Personen unter 25 Jahren (192 von weiblich zu männlich, also 83 %, und 39 von männlich zu weiblich; Zellen unter 4 unterdrückt). Bei den Jungen sind es also vor allem Mädchen und junge Frauen; im Zivilstandsregister betreffen 54 % bis 61 % der Änderungen unter 25-Jähriger den Wechsel von Frau zu Mann, mit einem deutlichen Rückgang 2025. (Schweizer Statistiken)
  • Zwischen 2018 und 2023 haben sich mindestens 11 Patienten im Alter von 10 bis 14 Jahren in Schweizer Spitälern einer Mastektomie unterzogen. (BFS-Daten, AUFG)
  • Seit dem 1. Januar 2022 kann der Geschlechtseintrag durch einfache Erklärung geändert werden, ohne gesetzliches Mindestalter (vorausgesetzt ist die Urteilsfähigkeit); unter 16 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig, ab 16 Jahren nicht. (BFS-Statistik)
  • In der Schule verlangt der TGNS-Leitfaden 2019, Schuldokumente wie Ausweise und Zeugnisse auf den gewählten Namen und das gewählte Geschlecht auszustellen, unabhängig von amtlichen Änderungen; auch die Sexualkunde ist umstritten. (In der Schule)
  • In den Medien stellte die Ombudsstelle SRG Deutschschweiz im Online-Teil von «SRF Kids Reporter:in» eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest, und der Presserat hiess die AUFG-Beschwerde gegen einen Republik-Artikel teilweise gut. (In den Medien)
  • 2024 hat sich die SSPPEA der ESCAP angeschlossen, die zum Vorsorgeprinzip aufruft. (Stellungnahme ESCAP)

Die Schweiz im Umgang mit Geschlechtsdysphorie: Bestandsaufnahme und offizielle Daten​

Heute erfolgt die Begleitung von Jugendlichen mit Geschlechtsfragen und ihren Angehörigen in Genf und der Schweiz hauptsächlich in einem medizinischen und assoziativen, im Wesentlichen „pro-affirmativen“ Rahmen, zum Nachteil explorativer psychotherapeutischer Ansätze.

Während viele Länder seit einigen Jahren damit begonnen haben, faktische Informationen zu sammeln, um die explosionsartige Zunahme von Geschlechtsdysphorie-Fällen besser zu verstehen und den Betroffenen sichere und angepasste Behandlungen anzubieten, sind in der Schweiz derzeit sehr wenige statistische Daten verfügbar.

2023 erhielt die AUFG die offiziellen Daten des Bundesamts für Statistik über die Anzahl der Geschlechtsangleichungsoperationen in Schweizer Krankenhäusern zwischen 2016 und 2021. Daraufhin hat das BFS die Statistiken 2019-2022 hier veröffentlicht. Die Grafik unten (G3) stammt daraus; aktuelle Reihen, einschliesslich 2023-2024, stehen auf der Seite Schweizer Statistiken.

BFS-Grafik: Hospitalisierungen für geschlechtsangleichende Operationen in der Schweiz nach Altersklasse und Richtung der Transition, 2019-2022

BFS-Daten erkunden​

Interaktive Grafiken, Tabellen, Methodik und Quellendokumente: siehe die Seite Schweizer Statistiken.

Medikalisierung der Geschlechtsdysphorie: Jugendliche und Mädchen an vorderster Front​

Diese Daten zeigen, dass sich die Zahl der Hospitalisierungen zwischen 2019 und 2022 mehr als verdoppelt hat (von 248 auf 525, +115 %) und laut der neuesten Auswertung bis 2024 weiter gestiegen ist (mindestens 659 Fälle). Bei den Operationen von weiblich zu männlich waren 2022 54 % der Betroffenen zwischen 15 und 24 Jahre alt. Bei den 15- bis 17-Jährigen stieg die Zahl der Fälle von 15 (2019) auf 30 (2023); die Auswertung 2024 weist 14 aus, ein Wert, der mit Vorsicht zu interpretieren ist (andere Auswertung). Zwischen 2018 und 2023 haben sich mindestens 11 Patienten im Alter von 10 bis 14 Jahren in Schweizer Spitälern einer Mastektomie unterzogen.

Auch die Konsultationen nehmen stark zu: Laut CHUV (Universitätsspital Waadt) hat sich die Zahl der Jugendlichen, die wegen Geschlechtsdysphorie konsultieren, zwischen 2010 und 2021 um mehr als das 20-fache erhöht; InVivo berichtet von 18 Anfragen im Jahr 2017 und 155 im Jahr 2021 (rund +760 %). Ein ähnlicher Trend ist in der ganzen Schweiz zu beobachten.

Mehrere Schweizer Spitäler bieten heute einen sogenannten „Transitionspfad“ ab 11 oder 12 Jahren an (Pubertätsblocker), ab 14 bis 16 Jahren Kreuzhormone und ab 16 Jahren Brustentfernung, ab 18 Jahren Entfernung der Fortpflanzungsorgane. Die Mehrheit der Teams verfolgt einen „trans-affirmativen“ Ansatz, der die empfundene „Geschlechtsidentität“ sofort validiert, ohne die Ursachen des Unbehagens tiefergehend zu untersuchen. Zur Behauptung, dies senke das Suizidrisiko, siehe Fragen und Kontroversen.

Die Statistiken über die Anzahl der Minderjährigen, die konsultiert und medikalisiert werden, sind nicht bekannt, ebenso wenig wie die Anzahl der Jugendlichen, die ihre „Transition“ abgebrochen haben.

Laut den von der AUFG erhaltenen BFS-Auswertungen betrafen 2022 mindestens 231 Hospitalisierungen für geschlechtsangleichende Operationen Personen unter 25 Jahren: 192 von weiblich zu männlich und 39 von männlich zu weiblich (Fälle; Zellen unter 4 sind unterdrückt, die Summe kann daher leicht unterschätzt sein). Das BFS weist zudem, alle Altersgruppen zusammen, rund 650 Hospitalisierungen 2022 aus, bei denen eine Geschlechtsdysphorie ohne Operation diagnostiziert wurde (etwa 460 Personen).

Die BFS-Statistiken zur Anzahl der Geschlechtsänderungen im Zivilstandsregister sind ebenfalls erschienen (2022, 2023, 2024, 2025). Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 entfällt zwischen 56 % und 61 % der Änderungen pro Jahr auf Personen unter 25 Jahren; die grösste Einzelgruppe sind die 15- bis 19-Jährigen mit einer Änderung von Frau zu Mann (545 Änderungen von 2986 in den Jahren 2022-2025, also 18 %). Die Zahlen zeigen die Grafiken auf der Seite Schweizer Statistiken.

In der Schule​

Aktivistische Vereine und externe Anbieter greifen direkt in die Schulen ein, namentlich Lehrplan Q, TGNS, ABQ (Schulbesuche «Vielfalt macht Schule») und im Kanton Aargau Sexuelle Gesundheit Aargau (SEGES), die sich selbst als parteipolitisch und konfessionell neutral bezeichnet. Der TGNS-Leitfaden 2019 für Schulen verlangt ausdrücklich:

«Alle Dokumente, die Schüler_innen ausgehändigt werden, sind trans Schüler_innen auf ihren gewählten Namen und auf das entsprechende Geschlecht auszustellen. Dies gilt unabhängig von amtlichen Änderungen und betrifft beispielsweise Schüler_innenausweise, (Abschluss-)Zeugnisse oder Zertifikate.»

Dasselbe gelte für Neuausstellungen nach der Schulzeit. Ein Abschlusszeugnis ist ein amtliches Schuldokument und Nachweis gegenüber Dritten. Eine Abweichung vom amtlichen Namen ist deshalb keine Bagatelle.

Die Schule übernimmt damit ein affirmatives therapeutisches Vorgehen, das nicht in ihre Zuständigkeit fällt: Sie hat nicht zu therapieren — und ebenso wenig eine Realitätsverzerrung zu bestärken. Dem Kind ist nicht gedient, wenn man in diese Verzerrung einsteigt; es braucht eine gesunde Spiegelung der Realität. Eltern werden oft als überfordert oder «schwierig» dargestellt. Das ist keine Diskriminierung durch die Eltern: Die Schule solidarisiert sich fälschlich mit dem Kind und stellt es so gegen die Familie.

Auch der schulische Sexualkundeunterricht steht in der Kritik. Im Kanton Aargau erstattete die Organisation «Sexuelle Gesundheit Aargau» Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die Grossrätin Nicole Burger (Vertrauensanwältin des Lehrernetzwerks Schweiz) und einen weiteren Grossrat, nachdem diese parlamentarische Fragen zum Thema eingereicht hatten. Die Oberstaatsanwaltschaft nahm die Strafsache nicht an die Hand: Die Fragen begründeten nicht einmal einen Anfangsverdacht (Darstellung des Lehrernetzwerks Schweiz, 1. September 2026).

Das Lehrernetzwerk wirft solchen Organisationen vor, Kindern im Unterricht eine «Transgender-Ideologie» zu vermitteln, und fordert Transparenz gegenüber den Eltern über Inhalte und externe Anbieter. Das berührt die Frage dieses Abschnitts: Wer bestimmt in der Schule, wie Kindern Geschlecht und Geschlechtsidentität vermittelt werden, und werden die Eltern dabei einbezogen? Die Auseinandersetzung betrifft die Sexualkunde insgesamt und ist politisch umstritten.

Die AUFG dokumentiert diese Praxis und berät Eltern, die mit der Schule sprechen müssen.

In den Medien​

Die Berichterstattung über Geschlechtsidentität bei Minderjährigen wird in der Schweiz zunehmend kritisiert: Eltern und Fachleute bemängeln, dass umstrittene Deutungen als gesichertes Wissen erscheinen, kritische Stimmen nicht oder nur abwertend vorkommen und Betroffene nicht angehört werden. Zwei aktuelle Verfahren zeigen, dass diese Kritik zumindest teilweise Gehör findet.

SRF Kids. Zum Beitrag «SRF Kids Reporter:in – Wer bin ich?» vom 21. Juli 2026 gingen mehrere Beanstandungen ein. Die Ombudsstelle SRG Deutschschweiz stellte im Schlussbericht vom 31. August 2026 fest: Die Audio-Reportage der 14-jährigen Quinn verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot nicht, der Online-Erklärteil schon, weil umstrittene Deutungen als gesicherte Tatsachen erschienen. Das betrifft:

  • die Rede vom bei der Geburt «zugeteilten» Geschlecht,
  • die unbelegte These, Menschen hätten «vor vielen Jahren» begonnen, alle Identitäten ausser Frau und Mann zu unterdrücken,
  • die Sprachtabelle «Statt …» mit «Mama und Papa» und «Bruder oder Schwester»,
  • sechs Anlaufstellen, alle aus dem queeren Organisationsspektrum (statt z. B. Pro Juventute 147).1

Den Vorwurf der ideologischen Beeinflussung und der Verletzung des Jugendschutzes wies die Ombudsstelle zurück. Das Lehrernetzwerk Schweiz hat den Entscheid ausführlich kommentiert.

1 Auch Pro Juventute ist in dieser Frage nicht neutral: Stiftungsrätin Dagmar Pauli, die an der PUK Zürich die Sprechstunde zu Geschlechtsinkongruenz leitet, ist im Interview «Eltern sollten ihr Kind in keine Geschlechterrolle drängen» auf der Pro-Juventute-Website die einzige Stimme und empfiehlt Eltern bei anhaltendem Leidensdruck des Kindes eine soziale Transition.

Republik. Der Schweizer Presserat hiess die Beschwerde der AUFG gegen den Republik-Artikel «Der Skandal sind nicht die trans Kinder» (15. Februar 2024) teilweise gut: Die Redaktion habe die Anhörungspflicht verletzt, indem sie die AUFG nicht zu schweren Vorwürfen wie «transphobe Agenda» oder «dubioser Elternverein» angehört habe. Zu einem späteren Republik-Beitrag vom 3. Februar 2026 siehe den offenen Brief der AUFG und die Antwort auf Anna Rosenwasser.

Geschlechtsänderung im Zivilstandsregister​

Seit dem 1. Januar 2022 genügt eine Erklärung beim Zivilstandsamt, um das Geschlecht im Zivilstandsregister zu ändern (Art. 30b ZGB). Voraussetzung ist, dass die Person «innerlich fest davon überzeugt» ist, nicht dem eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Ein ärztliches Zeugnis, eine Hormonbehandlung oder eine Operation sind nicht erforderlich; die Gebühr beträgt 75 CHF. Unter 16 Jahren und bei umfassender Beistandschaft braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, ab 16 Jahren nicht. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht; vorausgesetzt ist nur, dass die Person urteilsfähig ist. Wie oft und in welchem Alter davon Gebrauch gemacht wird, zeigen die AUFG-Grafiken.

Das Parlament beriet die Vorlage (Geschäft 19.081) im Jahr 2020: Der Nationalrat nahm sie am 24. September mit 121 zu 61 Stimmen bei 13 Enthaltungen an, die Schlussabstimmung folgte am 18. Dezember 2020, mitten in der Corona-Pandemie.

Der Tages-Anzeiger vom 15. Juni 2024 (Abo) schildert die Haltung von SP-Nationalrätin Tamara Funiciello so:

Tamara Funiciello zeigt mit ihrem Kinn Richtung Ratssaal. Wenn man «hier drin» bei diesem Thema etwas erreichen will, dann nur in aller Stille. Unter dem Radar. Stealth-Mode. So wie damals während der Pandemie, als es um die Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Zivilstandsamt ging. Heute können Menschen mit einer Transidentität ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister schnell und unbürokratisch ändern. Das war nur möglich, da ist sich Funiciello sicher, weil die Aufmerksamkeit nicht so gross war. Weil es die potenziellen Gegnerinnen und Gegner nicht wirklich registrierten. Ging dann auch glatt durch.

— Tages-Anzeiger, 15.6.2024

Der Grossteil der Bevölkerung wusste nicht, dass sich das Geschlecht seit 2022 per Erklärung ändern lässt. Das breite Bewusstsein entstand erst mit dem Vorfall im Berner Freibad Marzili, als die Polizei auf Anweisung des Betriebs eine trans Frau aus dem Frauen-FKK-Bereich wegführte und die Debatte über den Zugang zu Frauenräumen auslöste.

Im September 2026 hat die SVP-Fraktion (Sprecherin: Nationalrätin Nina Fehr Düsel) die Motion 26.4284 eingereicht. Sie will die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags wieder aufheben und an die Bedingungen vor 2022 knüpfen. Weitere Informationen zu Gesetzen, kantonalen Verboten und parlamentarischen Vorstössen finden Sie auf der Seite Schweizer Politik.

Zivilstandsregister in Zahlen​

Die Grafiken zeigen, wie oft das im Zivilstandsregister eingetragene Geschlecht seit Inkrafttreten des Gesetzes geändert wurde: siehe die Seite Schweizer Statistiken.

Aufruf zum Vorsorgeprinzip und zur Datentransparenz​

Im Jahr 2024 haben der ehemalige Präsident der FMH Jacques de Haller, die ehemalige Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie Nicole Pellaud und der Kinderarzt Daniel Halperin einen Aufruf zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips (2024) verfasst.

Im selben Jahr hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie SSPPEA Stellung bezogen gegen den transaktivistischen Entwurf der deutschen medizinischen Leitlinie AWMF und sich der Linie ihres europäischen Dachverbandes ESCAP angeschlossen, der aufruft, das Vorsorgeprinzip zu respektieren und zuerst keinen Schaden zuzufügen.

Eines der Ziele der AUFG ist es genau, die Behörden aufzufordern, faktenbasierte Daten zu erheben und diese öffentlich zu machen. Unterzeichnen Sie unseren Aufruf zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips „primum non nocere“.

Quellen:

Stellungnahme zur Geschlechtsinkongruenz​

Die SSPPEA befürwortet eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfs der AWMF-Leitlinien. Als Mitglied der European Society for Child and Adolescent Psychiatry (ESCAP) schliesst sich die SSPPEA der kürzlich von der ESCAP veröffentlichten Stellungnahme zur Behandlung von Geschlechtsdysphorie an. Weitere Details finden Sie im Dokument.

Nationale Informationen​

Alle Beiträge →

Weitere Links zum Thema Schweiz finden Sie in unseren Ressourcen.