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Schweizer Politik

Seit 2022 kann in der Schweiz das Geschlecht im Zivilstandsregister durch eine einfache Erklärung geändert werden. Das Konzept der „Geschlechtsidentität“ hält zunehmend Einzug in Bundes- und Kantonsgesetze, während Parlament und Kantone über die Medizinalisierung Minderjähriger debattieren.​

Geschlechtsänderung im Zivilstandsregister​

Die Debatte über die Geschlechtsänderung im Zivilstandsregister hat die Spaltung des Schweizer Parlaments in der Frage der Transidentität und des Zugangs zur Geschlechtsänderung für Minderjährige aufgezeigt. Für die Gegner (hauptsächlich die SVP) zwang der Entwurf „eine Subjektivität in ein amtliches Register, das auf objektiven und überprüfbaren Daten basieren sollte“. Die Mehrheit plädierte dafür, „ein aufwendiges Verfahren zu erleichtern und so die zahlreichen Suizide von transgeschlechtlichen oder intersexuellen Jugendlichen zu vermeiden, die sich oft allein mit ihren Fragen und Sorgen wiederfinden“.

Die Altersfrage löste zahlreiche Diskussionen aus. Die Linke, angeführt von Lisa Mazzone, vertrat die Ansicht, dass Jugendliche ab zwölf Jahren urteilsfähig sind und ihre streng persönlichen Rechte ohne Zustimmung der Eltern ausüben können müssen. Die Rechte hob das Risiko hervor, dass Jugendliche einem Modetrend erliegen könnten, sowie die Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind. (Die Zitate stammen aus der Pressemitteilung und den Meldungen der SDA zu den Debatten.)

Das Gesetz wurde am 18. Dezember 2020 verabschiedet (33 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltungen im Ständerat; 128 zu 54 bei 13 Enthaltungen im Nationalrat), ohne Wissen des Grossteils der Schweizer Bevölkerung, da die Medien zu diesem Thema sehr diskret waren. Es hat de facto den Weg für ein „trans-affirmatives“ gesellschaftliches und rechtliches Klima geebnet, da es jedem, der sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, ermöglicht, von der Gesellschaft als solches anerkannt zu werden.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Änderung ab 5 Jahren* durch eine einfache Erklärung beim Zivilstandsamt möglich, ohne jeglichen Nachweis und gegen eine Gebühr von 75 CHF. Zahlen dazu finden Sie unter Lage in der Schweiz.

(* ab 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung)

Im September 2026 hat die SVP-Fraktion, Sprecherin Nationalrätin Nina Fehr Düsel, eine Motion eingereicht, um die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags wieder aufzuheben und an die Bedingungen vor 2022 zu knüpfen.

„Geschlechtsidentität“ in den Gesetzen​

Irreführende Analogien, Intersektionalität und sprachliche Verwirrung werden verwendet, um das ideologische Konzept der „Geschlechtsidentität“ in das Gesetz einzuführen. Zunehmend ersetzt in den vorgeschlagenen Gesetzestexten das „Gender“ das „biologische Geschlecht“, was zu einer Verwischung der Besonderheiten führt, die den Schutz von Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleisten sollen.

Bund: Im Dezember 2024 hat das Parlament zugestimmt, die antirassistische Strafnorm auf den Schutz vor Sexismus auszuweiten. Während der Gesetzestext noch in Bearbeitung ist, steht die Idee im Raum, dass nicht das biologische Geschlecht, sondern das Gender oder die „Geschlechtsidentität“ aufgenommen wird, wodurch jede Diskriminierung, die auf einem intimen Empfinden beruht, strafbar würde.

Kantone: Seit dem 1. Januar 2022 wurden mehrere kantonale Gesetze oder Initiativen verabschiedet, die den Begriff einführen.

  • Genf hat das „LED-Gender“ verabschiedet, um Diskriminierung aufgrund von Gender und biologischem Geschlecht zu bekämpfen. Es sieht Schulungen und Massnahmen für Polizei, Gesundheitswesen und Bildung vor.
  • Im Kanton Genf ist „Transphobie“ strafbar. Der Begriff ist definiert als „jede Äusserung von Ablehnung, Diskriminierung oder Gewalt, individuell oder kollektiv, gegen Personen aufgrund ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Transidentität oder gegen Transidentität im Allgemeinen, oder auch die Leugnung der Transidentität oder deren Gleichsetzung mit einer Krankheit“. Er umfasst „Misgendering“ (eine Person, die sich als vom anderen Geschlecht bezeichnet, mit ihrem Geburtsnamen zu nennen und ihr das Pronomen zuzuweisen, das ihrem biologischen Geschlecht entspricht) und die Weigerung der Eltern, medizinischen Massnahmen zuzustimmen, die sie für ihr Kind als schädlich erachten.
  • Mehrere Kantone, insbesondere Waadt, Genf und das Wallis, haben Gesetze gegen „Konversionstherapien“ erlassen. Durch irreführende Analogie zu erzwungenen Konversionen von Homosexuellen umfasst das Konzept auch Massnahmen, die darauf abzielen, die „Geschlechtsidentität“ einer Person zu ändern. Der Kanton Zürich berät eine entsprechende Vorlage zum Verbot von Konversionspraktiken.
Foto: eine junge Person in rosa Kapuzenpullover mit über das Gesicht gezogener Kapuze sitzt neben einer Frau mit besorgtem Gesicht, die ihr die Hand auf den Rücken legt

In diesem Kontext wurden Eltern von LGBT-Verbänden, Lehrern, Sozialarbeitern, Ärzten und Richtern angezeigt und von der Justiz bedroht. In den extremsten Fällen verloren sie das Sorgerecht für ihr Kind, weil sie sich geweigert hatten, Vornamen und Pronomen zu ändern, oder weil sie die empfohlenen Hormon- und chirurgischen Behandlungen in Frage gestellt oder abgelehnt hatten. Im Allgemeinen trägt das vorherrschende politische, soziale und mediale Klima dazu bei, die Verantwortung und Autorität der Eltern zu untergraben.

Zu den Methoden von Trans-Aktivisten lesen Sie: Athena Forum und The Spectator.

Die Haltung des Bundesrats​

Seit 2020 wurden mehrere Vorstösse eingereicht, um die Medizinalisierung von Jugendlichen zu hinterfragen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen (siehe Liste unten). Die Antwort des Bundesrates – die Vorstösse stammen hauptsächlich von sogenannten „konservativen“ Parteien – ist ausnahmslos dieselbe: Die Zunahme von Jugendlichen, die sich als „trans“ bezeichnen und medizinische Behandlungen wünschen, sei nicht auf eine „Gender-Ideologie“ zurückzuführen, sondern darauf, dass die Gesellschaft zunehmend bereit sei, die Vielfalt der „Geschlechtsidentitäten“ zu akzeptieren.

Er beruhigt und erinnert daran, dass „Ärzte verpflichtet sind, die Regeln der medizinischen Kunst einzuhalten: Sie müssen Nutzen und Risiken einer Therapieform sorgfältig abwägen, stets im Interesse des Patienten handeln und dessen Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellen. Zudem muss die Urteilsfähigkeit bei Minderjährigen streng geprüft werden. Die Behandlung wird somit meist von einem interdisziplinären Team durchgeführt, das die Situation medizinisch, psychologisch und medizinisch-ethisch im Einzelfall prüft.“

Trotz der Skandale, die diese Organisation betroffen haben, bezieht er sich weiterhin auf die Empfehlungen der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) oder auf die „trans-affirmativen“ Richtlinien der AWMF in Deutschland. Der Bundesrat behauptet entgegen der Evidenz, dass diese „in der Regel von allen beteiligten medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet werden und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“. Mehr dazu unter Fragen und Kontroversen.

Quellen: WPATH Files, 04.03.2024 · The Guardian, 09.03.2024, „Why disturbing leaks from US gender group WPATH ring alarm bells“ · The Economist, 24.07.2024, „Research into trans medicine has been manipulated“

Parlamentarische Vorstösse​

DatumVorstossGeschäft
28.09.2026Fraktionsmotion SVP, Sprecherin Nina Fehr Düsel: „Frauenrechte schützen – den Personenstands-Eintrag für 75 Franken rückgängig machen“26.4284
23.09.2025Motion Nina Fehr Düsel (49 Mitunterzeichnende): „Geschlechtsumwandlungsoperationen für Minderjährige in der Schweiz verbieten“25.4081
14.05.2025Interpellation Andreas Gafner: „Der besorgniserregende Trend der Geschlechtsänderungen bei Jugendlichen“25.3181
22.12.2023Motion Marc Jost (19 Mitunterzeichnende): „Geschlechtsänderung. Das Vorsorgeprinzip respektieren, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen“23.4476
20.12.2023Motion Lorenzo Quadri: „Stopp der Gender-Ideologie! Minderjährige (zumindest) vor unüberlegten Geschlechtsumwandlungsoperationen schützen“23.4408
14.12.2022Interpellation Andreas Gafner: „Pubertätsblocker, Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen. Warum sind sie erlaubt?“22.4422
16.12.2021Interpellation Benjamin Roduit: „Exponentielle Medizinalisierung von Trans-Jugendlichen. Wird die Schweiz umstrittene Praktiken regulieren?“21.4506
05.03.2020Interpellation Benjamin Roduit: „Anzahl Minderjähriger, die wegen Störungen der sexuellen Identität behandelt werden“20.3051

Auf kantonaler Ebene​

Das Thema wird in immer mehr Kantonen debattiert:

  • Tessin, September 2025: Eine von 40 Abgeordneten unterzeichnete parlamentarische Initiative fordert ein Verbot jeglicher sogenannter „Gender-Behandlungen“ für Minderjährige.
  • Zürich, November 2025: Der Regierungsrat hat eine Gesetzesvorlage zum Verbot von Konversionspraktiken vorgelegt (Änderung des Straf- und Justizvollzugsgesetzes); sie liegt beim Kantonsrat. Wie in anderen Kantonen umfasst das Verbot auch die „Geschlechtsidentität“.
  • Zürich, Juli 2025: Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli hat den Bund aufgefordert, sogenannte „geschlechtsangleichende“ Operationen und Pubertätsblocker zu verbieten, und ein Rechtsgutachten verlangt.
  • Thurgau, Februar 2025: Eine parlamentarische Motion will irreversible Operationen für Minderjährige einschränken.
  • Bern, Februar 2023: Der Kanton hat alle irreversiblen sogenannten „geschlechtsangleichenden“ Operationen an Minderjährigen verboten.
  • Genf, 2023: Mehrere Motionen, die sogenannte „Gender-Affirmationsbehandlungen“ für Minderjährige verbieten oder regulieren wollten, wurden abgelehnt.

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