Der Schweizer Presserat heisst unsere Beschwerde teilweise gut: Teilerfolg für AMQG/AUFG gegen einseitige Berichterstattung der Republik

Als Verein AMQG/AUFG, der sich für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen einsetzt, begrüssen wir die Stellungnahme des Schweizer Presserats zu unserer Beschwerde gegen den Artikel „Der Skandal sind nicht die trans Kinder“ von Ronja Beck, erschienen am 15. Februar 2024 in der Republik. Die 3. Kammer hat unsere Beschwerde teilweise gutgeheissen und festgestellt, dass die Redaktion die Anhörungspflicht in einigen Punkten verletzt hat.

Der Presserat begründet, dass der Verein AMQG/AUFG zu Vorwürfen seitens der Republik wie zum Beispiel „transphobe Agenda“, „transfeindliche Beiträge“ oder „dubioser Elternverein“ hätte angehört werden müssen, unabhängig von ihrer Meinung über uns, um den Grundsatz „audiatur et altera pars“ (es soll auch die andere Seite gehört werden) zu wahren.

Anbei der Link zur differenzierten und ausführlichen Stellungnahme des Schweizer Presserats:
Anhören bei schweren Vorwürfen – Schweizer Presserat

Dieser Entscheid unterstreicht: Journalismus muss ausgewogen sein, besonders in sensiblen Themen wie der Behandlung von Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen.

Wir halten an unserer Position fest: Im Interesse eines transparenten Dialogs sind die Medien verpflichtet, uns anzuhören, damit der Schutz junger Menschen gewährleistet ist.