Der Schweizer Presserat heisst unsere Beschwerde teilweise gut: Teilerfolg für AMQG/AUFG gegen einseitige Berichterstattung der Republik

Als Verein AMQG/AUFG, der sich für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen einsetzt, begrüssen wir die Stellungnahme des Schweizer Presserats zu unserer Beschwerde gegen den Artikel „Der Skandal sind nicht die trans Kinder“ von Ronja Beck, erschienen am 15. Februar 2024 in der Republik. Die 3. Kammer hat unsere Beschwerde teilweise gutgeheissen und festgestellt, dass die Redaktion die Anhörungspflicht in einigen Punkten verletzt hat.

Der Presserat begründet, dass der Verein AMQG/AUFG zu Vorwürfen seitens der Republik wie zum Beispiel „transphobe Agenda“, „transfeindliche Beiträge“ oder „dubioser Elternverein“ hätte angehört werden müssen, unabhängig von ihrer Meinung über uns, um den Grundsatz „audiatur et altera pars“ (es soll auch die andere Seite gehört werden) zu wahren.

Anbei der Link zur differenzierten und ausführlichen Stellungnahme des Schweizer Presserats:
Anhören bei schweren Vorwürfen – Schweizer Presserat

Dieser Entscheid unterstreicht: Journalismus muss ausgewogen sein, besonders in sensiblen Themen wie der Behandlung von Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen.

Wir halten an unserer Position fest: Im Interesse eines transparenten Dialogs sind die Medien verpflichtet, uns anzuhören, damit der Schutz junger Menschen gewährleistet ist.

Zweite Falschdarstellung in zwei Jahren – Offener Brief an die Republik

An: Republik AG Betreff: AMQG/AUFG – Offener Brief wegen erneuter Falschbehauptung über betroffene Eltern – Brief an die Redaktion der Republik Zürich, 10. Februar 2026 Sehr geehrte Frau Hamilton Irvine Sehr geehrter Herr Binswanger Sehr geehrte Frau Rosenwasser Im Beitrag «Es lebe die Unordnung der Geschlechter!» vom 3. Februar 2026 wird erneut behauptet, die Elternkritik […]

Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Die AUFG reagiert.

Am 16. Dezember 2024 hat die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) eine Stellungnahme zum Thema „Medizinische Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie – ethische und rechtliche Überlegungen“ (Stellungnahme Nr. 43/2024) veröffentlicht.

Obwohl der Bericht die gesellschaftliche Intoleranz gegenüber der Nichtkonformität mit Geschlechterstereotypen aufzeigt, stützt sich der NEK-Bericht auf das Argument der Persönlichkeitsrechte, um das Recht junger Menschen, die sich in ihrer Haut unwohl fühlen, zu unterstützen, über chemische und chirurgische Körpermodifikationen zu entscheiden, deren Relevanz und Implikationen auf ethischer und medizinischer Ebene umstritten sind.

Eine Debatte, die im betreffenden Bericht weitgehend fehlt, weshalb die AUFG zwei bioethische Experten : Dr. Jilles Smids (Postdoktorand und Dozent am Department für Medizinische Ethik, Philosophie und Medizingeschichte des Erasmus MC in Rotterdam. Seine Forschung liegt an der Schnittstelle von Bioethik und Technikphilosophie) und Prof. Didier Sicard (ehemaliger Präsident des französischen Nationalen Ethikbeirats) gebeten hat, ihre Meinung zu dem von der NEK erstellten Bericht abzugeben.

Ihre Kommentare beleuchten die Position der NEK kritisch. (Lesen Sie den Kommentar von Dr. Jilles Smids; lesen Sie den Kommentar von Prof. Didier Sicard ).

Darüber hinaus hat unser Verein, um den Entstehungsprozess der Stellungnahme zu verstehen, einen Antrag auf Informationszugang gemäß dem Gesetz über die Transparenz von Daten gestellt. Die von uns erhaltenen Diskussions- und Interviewprotokolle (hier lesen) bestätigen, was auch die Expertenkommentare hervorheben: dass das wichtige Beratungsgremium NEK, dessen erklärtes Ziel in dieser heiklen Angelegenheit war, „zu einem objektiveren, evidenzbasierten und konstruktiven öffentlichen Diskurs beizutragen und Orientierungspunkte für die Erleichterung komplexer Entscheidungen in der medizinischen Praxis zu bieten“, eine schlampige Arbeit geleistet hat, die durch die Schwäche der wissenschaftlichen Argumente und ideologische Voreingenommenheit diskreditiert wird.

AUFG fordert die Überarbeitung dieser Stellungnahme auf der Grundlage ausgewogener und aktualisierter Informationen. Sie fordert, dass sich eine neutrale und wissenschaftliche Instanz – wie die Ethikkommission der SAMW – dieses Themas annimmt, damit evidenzbasierte Leitlinien, die das Vorsorgeprinzip respektieren, zur Orientierung der Praxis in der Schweiz erarbeitet werden.

Die verlorenen Töchter: Elternstimmen in der NZZ

Als Verein für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen (AMQG/AUFG) begrüssen wir den Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung vom 16. Dezember 2025. Der Artikel von Birgit Schmid gibt betroffenen Eltern eine Stimme und hebt die Notwendigkeit evidenzbasierter Abklärungen sowie elterlicher Mitsprache hervor. Das Kernanliegen unseres Vereins seit der Gründung 2021 in Genf und der Deutschschweiz.

Kerninhalte des Artikels

Der Beitrag beschreibt Treffen unserer Selbsthilfegruppe in Zürich, wo Eltern von plötzlicher Genderdysphorie (Rapid Onset Gender Dysphoria, ROGD) bei ihren Töchtern berichten. Diese wird oft auf soziale Einflüsse wie Social Media zurückgeführt. Im Gegensatz zu affirmativen Narrativen thematisiert er familiäres Leiden, Entmachtung durch Kliniken und irreversible Folgen wie Hormontherapien.

Beispielhaft ist die Geschichte von Lori Meier (Pseudonym), unserer Gruppenleiterin: Ihre Tochter Alex zeigte in der Kindheit keine Dysphorie, entwickelte aber in der Pubertät Symptome wie Depressionen und ADHS. Nach schneller Diagnose in der KJPP Zürich folgte eine soziale Transition und Testosterontherapie im USZ. Meier kritisiert die Übergehung psychischer Komorbiditäten; Studien zeigen anhaltende Suizidalität bei über 50 Prozent der Jugendlichen auch nach Transition.

Der Artikel betont den Trend zu 80 Prozent betroffener Mädchen und internationale Entwicklungen wie Verbote von Pubertätsblockern (z.B. NHS-Cass-Report 2024). Kliniken wie KJPP und USZ betonen Abklärungen, doch Eltern erleben Druck und Ausgrenzung.