Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Die AUFG reagiert.

Am 16. Dezember 2024 hat die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) eine Stellungnahme zum Thema „Medizinische Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie – ethische und rechtliche Überlegungen“ (Stellungnahme Nr. 43/2024) veröffentlicht.

Obwohl der Bericht die gesellschaftliche Intoleranz gegenüber der Nichtkonformität mit Geschlechterstereotypen aufzeigt, stützt sich der NEK-Bericht auf das Argument der Persönlichkeitsrechte, um das Recht junger Menschen, die sich in ihrer Haut unwohl fühlen, zu unterstützen, über chemische und chirurgische Körpermodifikationen zu entscheiden, deren Relevanz und Implikationen auf ethischer und medizinischer Ebene umstritten sind.

Eine Debatte, die im betreffenden Bericht weitgehend fehlt, weshalb die AUFG zwei bioethische Experten : Dr. Jilles Smids (Postdoktorand und Dozent am Department für Medizinische Ethik, Philosophie und Medizingeschichte des Erasmus MC in Rotterdam. Seine Forschung liegt an der Schnittstelle von Bioethik und Technikphilosophie) und Prof. Didier Sicard (ehemaliger Präsident des französischen Nationalen Ethikbeirats) gebeten hat, ihre Meinung zu dem von der NEK erstellten Bericht abzugeben.

Ihre Kommentare beleuchten die Position der NEK kritisch. (Lesen Sie den Kommentar von Dr. Jilles Smids; lesen Sie den Kommentar von Prof. Didier Sicard ).

Darüber hinaus hat unser Verein, um den Entstehungsprozess der Stellungnahme zu verstehen, einen Antrag auf Informationszugang gemäß dem Gesetz über die Transparenz von Daten gestellt. Die von uns erhaltenen Diskussions- und Interviewprotokolle (hier lesen) bestätigen, was auch die Expertenkommentare hervorheben: dass das wichtige Beratungsgremium NEK, dessen erklärtes Ziel in dieser heiklen Angelegenheit war, „zu einem objektiveren, evidenzbasierten und konstruktiven öffentlichen Diskurs beizutragen und Orientierungspunkte für die Erleichterung komplexer Entscheidungen in der medizinischen Praxis zu bieten“, eine schlampige Arbeit geleistet hat, die durch die Schwäche der wissenschaftlichen Argumente und ideologische Voreingenommenheit diskreditiert wird.

AUFG fordert die Überarbeitung dieser Stellungnahme auf der Grundlage ausgewogener und aktualisierter Informationen. Sie fordert, dass sich eine neutrale und wissenschaftliche Instanz – wie die Ethikkommission der SAMW – dieses Themas annimmt, damit evidenzbasierte Leitlinien, die das Vorsorgeprinzip respektieren, zur Orientierung der Praxis in der Schweiz erarbeitet werden.

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