Es lebe die Unordnung der Fakten – Eine Antwort auf Anna Rosenwassers „Es lebe die Unordnung der Geschlechter!“

Am 3. Februar 2026 erschien in der Republik der Essay „Es lebe die Unordnung der Geschlechter!“ von Anna Rosenwasser. Darin vergleicht sie den Anstieg von Trans-Identitäten bei Jugendlichen mit der historischen Zunahme von Linkshändern und behauptet, es handle sich um einen „Trend“, der nun wieder abklinge.

Linkshändigkeit wurde jahrhundertelang unterdrückt. Sogar Maschinen und Werkzeuge, von Schreibmaschinen über Scheren bis hin zu Werkbänken und Schulbänken, wurden fast ausschliesslich für Rechtshänder gebaut. Die Industrialisierung verstärkte diese Ausrichtung auf Rechtshänder massiv.

Das ist aus mehreren Gründen ein falscher und irreführender Vergleich:

  1. Kein medizinischer Eingriff nötig

    Linkshändigkeit erfordert nichts, keine Hormone, keine Operationen, keine lebenslange Medikation. Transidentität im affirmativen Modell führt bei Jugendlichen oft direkt zu Pubertätsblockern, Cross-Sex-Hormonen und ggf. Operationen. Diese Eingriffe sind irreversibel (Infertilität, Knochenmineraldichte-Verlust, sexuelle Dysfunktion, erhöhtes Krebsrisiko etc.). Die Cass Review (UK, 2024) kommt zum Schluss: Die Evidenz für Nutzen ist sehr schwach bis fehlend, die Risiken sind hoch, und es gibt keine gute Langzeitstudie, die zeigt, dass diese Behandlungen psychische Gesundheit langfristig verbessern oder Suizid verhindern.
  2. Stabile vs. explosionsartige Prävalenz:

    Linkshändigkeit hat sich nie explosionsartig vervielfacht. Bei Geschlechtsdysphorie (besonders „rapid-onset gender dysphoria“/ROGD) gab es in westlichen Ländern einen Anstieg um mehrere tausend Prozent in den letzten 15 Jahren , vor allem bei Mädchen in der Pubertät, die vorher nie Geschlechtsdysphorie zeigten. Das deutet stark auf soziale Ansteckung hin (Social Media, Peer-Groups, TikTok-Trends). Studien zu ROGD (Littman 2018 und Folgestudien) zeigen: Viele Betroffene haben vorherige psychische Probleme (Autismus, Depression, Trauma, internalisierte Homophobie), und der „Trans“-Schritt tritt oft gleichzeitig mit Freundinnen oder nach intensiver Online-Exposition auf.
  3. Komorbiditäten und Desistenz

    Bei Kindern mit früher Geschlechtsdysphorie desistiert die Mehrheit (ca. 80–90 %) spontan bis zur Pubertät, wenn man nicht interveniert (ältere Studien). Bei Jugendlichen mit plötzlicher Dysphorie ist die Lage noch unklarer. Viele haben schwere psychische Komorbiditäten, die zuerst behandelt werden müssten. Linkshändigkeit hat keine solchen Begleiterkrankungen.
  4. Ethische und medizinische Konsequenzen

    Bei Linkshändigkeit wurde die „Therapie“ (Umerziehung) als schädlich erkannt und aufgegeben. Bei Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen wird genau das Gegenteil gemacht: schnelle Affirmation und Medikalisierung, obwohl die Evidenz fehlt (Cass Review, schwedische, finnische, norwegische, englische Leitlinienänderungen seit 2020–2024). Länder, die früher führend affirmativ waren, haben inzwischen stark zurückgefahren oder verboten (Pubertätsblocker nur noch in Studien).

Begriffsverwirrung – sogar Rosenwasser gibt es zu

Rosenwasser schreibt selbst: „Die Angelegenheit wäre wirklich weniger verwirrend, wenn nicht sogar Politologen und Journalistinnen die Begriffe durcheinanderbringen würden.“

Genau das ist das Problem. Viele klassische Lesben- und Schwulenorganisationen finden es ebenfalls verwirrend und ablehnend, unter den Überbegriff „queer“ subsumiert zu werden. Für sie geht es um sexuelle Orientierung – wen man liebt. Sie lehnen den Begriff „Geschlechtsidentität“ als solchen ab, weil er eine ideologische Konstruktion ist, die biologisches Geschlecht und sexuelle Orientierung vermischt und verwässert. Der Begriff „queer“ wird heute jedoch fast überall als politischer Sammelbegriff für Trans- und Nonbinary-Themen verwendet. Genau diese Vermischung lehnen sie entschieden ab.

Die Trendzahlen – was Rosenwasser genau sagte und warum sie irrt

Rosenwasser schreibt wörtlich: „Die einzige nationale Untersuchung, die es in der Schweiz zum Thema gibt, zeigt ein über die letzten Jahre gleichbleibendes Durchschnittsalter von 29 Jahren bei Menschen, die geschlechtsangleichende Operationen durchführen lassen.“

Das ist korrekt, aber bewusst irreführend. Sie spricht nur von Operationen und ignoriert damit den entscheidenden Teil: den massiven Anstieg bei jungen Mädchen, die überwiegend Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone erhalten. Das Durchschnittsalter von 29 Jahren bei Operationen sagt daher überhaupt nichts über den aktuellen Trend bei Jugendlichen aus.

Die Analyse zeigt: Die oft zitierten Zürcher Zahlen stammen nur aus einer einzigen Klinik. Andere Kliniken melden weiterhin hohe oder stabile Zuweisungen. Der Trend ist noch nicht vorbei.

Der tatsächliche Anstieg – offizielle BFS-Statistik

Noch deutlicher wird es, wenn man die offizielle Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) anschaut. Die folgende Grafik zeigt die Anzahl der Operationen zur Geschlechtsangleichung (Frau zu Mann) in der Schweiz von 2016 bis 2022, aufgeteilt nach Altersgruppen:

Der Anstieg ist dramatisch. Besonders in den Altersgruppen 18–24 und 25–29 explodieren die Zahlen. Aber auch in den jüngeren Gruppen (15–17 und sogar 10–14 Jahre) ist ein klarer Aufwärtstrend erkennbar. Während Rosenwasser betont, dass es 2018 null und 2024 nur vier Operationen bei Minderjährigen gab, zeigt die BFS-Statistik: Der Trend bei jungen Frauen ist keineswegs vorbei – er setzt sich fort und betrifft auch immer jüngere Patientinnen.

Unsere Beschwerde bei der Gesundheitsdirektion

Rosenwasser wirft uns vor, die betroffenen Kinder gäbe es gar nicht, es handle sich um „angebliche Eltern“, von denen später herausgekommen sei, dass „keine der Personen ein Kind hat, das eine Behandlung erhalten hätte“.

Das ist falsch. Seit September 2023 haben wir als reale, betroffene Eltern mehrfach schriftlich und persönlich mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich korrespondiert. Fünf Zitate aus unseren Briefen und Mails:

  1. Soziale Transition: „Die soziale Transition unserer Kinder wurde von den Ärzten sofort vollzogen und empfohlen, ohne Einbeziehung der Eltern und ohne eine vorausgehende genaue Beurteilung.“ (Elternbrief Sept. 2023)
  2. Suizidgefahr: „Die Suizidgefahr wurde systematisch von den ersten Gesprächen an hervorgehoben, um auf ein sofortiges Handeln zu drängen. Für uns Eltern waren diese Aussagen ein unerträgliches Druckmittel.“ (Mutter, 2023)
  3. Selbstdiagnose: „Die Selbstdiagnose der Jugendlichen wurde unhinterfragt übernommen. Informationen von uns Eltern über Trauma, Mobbing oder frühere Probleme wurden ignoriert.“ (Vater, 2024)
  4. Pubertätsblocker: „Wir können belegen, dass Druck ausgeübt wurde, Pubertätsblocker zu nehmen. Es wurde uns gesagt: ‚Lieber ein lebender Junge als ein totes Mädchen.‘ Vor- und Nachteile wurden nie ausführlich besprochen.“ (Mutter, 2024)
  5. Hormone: „Ein entscheidender Mangel bei den Abklärungen der Gesundheitsdirektion ist, dass die Behandlungen mit Hormonen offenbar nicht überprüft wurden. Die Hormonbehandlung ist eine sehr einschneidende Massnahme, die in den gesunden Körper eingreift – mit massiven langfristigen Wirkungen und unklarem Nutzen-/Risiko-Verhältnis (fehlende Evidenz).“ (Eltern an Nadja Weir, 8. Juli 2024)

Fazit

Trans-Identität bei Jugendlichen ist kein harmloser „Trend“ wie die Normalisierung von Linkshändern nach dem Verbot der Umerziehung. Es ist ein komplexes Phänomen mit starkem sozialem Einflussfaktor und einer sehr schwachen Evidenzlage für den langfristigen Nutzen von Pubertätsblockern, Hormonen und Operationen.

Der Vorwurf, kritische Eltern kämen aus „evangelikalen Kreisen“, wurde bereits im Februar 2024 im Republik-Artikel von Ronja Beck erhoben und von uns explizit zurückgewiesen. Die betroffenen Eltern kommen aus allen politischen und weltanschaulichen Lagern. Die Unterstellung dient nur dazu, die Kritik zu diskreditieren, statt sie inhaltlich zu prüfen.

Die vollständige Korrespondenz mit der Gesundheitsdirektion Zürich werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Wir Eltern fordern nur die gleiche Sorgfalt, die in jedem anderen medizinischen Bereich selbstverständlich ist.

Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Die AUFG reagiert.

Am 16. Dezember 2024 hat die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) eine Stellungnahme zum Thema „Medizinische Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie – ethische und rechtliche Überlegungen“ (Stellungnahme Nr. 43/2024) veröffentlicht.

Obwohl der Bericht die gesellschaftliche Intoleranz gegenüber der Nichtkonformität mit Geschlechterstereotypen aufzeigt, stützt sich der NEK-Bericht auf das Argument der Persönlichkeitsrechte, um das Recht junger Menschen, die sich in ihrer Haut unwohl fühlen, zu unterstützen, über chemische und chirurgische Körpermodifikationen zu entscheiden, deren Relevanz und Implikationen auf ethischer und medizinischer Ebene umstritten sind.

Eine Debatte, die im betreffenden Bericht weitgehend fehlt, weshalb die AUFG zwei bioethische Experten : Dr. Jilles Smids (Postdoktorand und Dozent am Department für Medizinische Ethik, Philosophie und Medizingeschichte des Erasmus MC in Rotterdam. Seine Forschung liegt an der Schnittstelle von Bioethik und Technikphilosophie) und Prof. Didier Sicard (ehemaliger Präsident des französischen Nationalen Ethikbeirats) gebeten hat, ihre Meinung zu dem von der NEK erstellten Bericht abzugeben.

Ihre Kommentare beleuchten die Position der NEK kritisch. (Lesen Sie den Kommentar von Dr. Jilles Smids; lesen Sie den Kommentar von Prof. Didier Sicard ).

Darüber hinaus hat unser Verein, um den Entstehungsprozess der Stellungnahme zu verstehen, einen Antrag auf Informationszugang gemäß dem Gesetz über die Transparenz von Daten gestellt. Die von uns erhaltenen Diskussions- und Interviewprotokolle (hier lesen) bestätigen, was auch die Expertenkommentare hervorheben: dass das wichtige Beratungsgremium NEK, dessen erklärtes Ziel in dieser heiklen Angelegenheit war, „zu einem objektiveren, evidenzbasierten und konstruktiven öffentlichen Diskurs beizutragen und Orientierungspunkte für die Erleichterung komplexer Entscheidungen in der medizinischen Praxis zu bieten“, eine schlampige Arbeit geleistet hat, die durch die Schwäche der wissenschaftlichen Argumente und ideologische Voreingenommenheit diskreditiert wird.

AUFG fordert die Überarbeitung dieser Stellungnahme auf der Grundlage ausgewogener und aktualisierter Informationen. Sie fordert, dass sich eine neutrale und wissenschaftliche Instanz – wie die Ethikkommission der SAMW – dieses Themas annimmt, damit evidenzbasierte Leitlinien, die das Vorsorgeprinzip respektieren, zur Orientierung der Praxis in der Schweiz erarbeitet werden.

Kommentar von Prof. Didier Sicard zu „Medizinische Behandlung von minderjährigen Personen mit einer Geschlechtsdysphorie – Ethische und rechtliche Erwägungen“ von NEK-CNE

Originalversion auf FranzösischKI-übersetzte Version auf Englisch KI-übersetzte Version auf Deutsch (in Kürze verfügbar)

Am 16. Dezember 2024 hat die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (CNE) eine Stellungnahme zum Thema „Medizinische Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie – ethische und rechtliche Überlegungen“ (Stellungnahme Nr. 43/2024) veröffentlicht.

Obwohl der Bericht die gesellschaftliche Intoleranz gegenüber der Nichtkonformität mit Geschlechterstereotypen aufzeigt, stützt sich der NEK-Bericht auf das Argument der Persönlichkeitsrechte, um das Recht junger Menschen, die sich in ihrer Haut unwohl fühlen, zu unterstützen, über chemische und chirurgische Körpermodifikationen zu entscheiden, deren Relevanz und Implikationen auf ethischer und medizinischer Ebene umstritten sind.

Eine Debatte, die in dem betreffenden Bericht weitgehend fehlt, weshalb die AUFG zwei Bioethik-Experten gebeten hat: Dr. Jilles Smids (Postdoktorand und Dozent am Institut für Medizinethik, Philosophie und Medizingeschichte des Erasmus MC in Rotterdam. Seine Forschung liegt an der Schnittstelle von Bioethik und Technikphilosophie) und Prof. Didier Sicard (ehemaliger Präsident des französischen Nationalen Ethikbeirats), ihre Stellungnahme zu dem von der CNE erstellten Bericht abzugeben.

Ihre Kommentare beleuchten die Position der CNE kritisch.

Des Weiteren hat unser Verband, um den Entstehungsprozess der Stellungnahme zu verstehen, einen Antrag auf Informationszugang gemäß dem Gesetz über die Datentransparenz gestellt. Die von uns erhaltenen Diskussions- und Interviewprotokolle (hier lesen) bestätigen, was auch die Expertenkommentare hervorheben: dass das wichtige Beratungsgremium NEK, dessen erklärtes Ziel in dieser heiklen Angelegenheit war, „zu einem objektiveren, evidenzbasierten und konstruktiven öffentlichen Diskurs beizutragen und Orientierungspunkte zur Erleichterung komplexer Entscheidungen in der medizinischen Praxis zu bieten“, eine schlampige Arbeit geleistet hat, die durch die Schwäche der wissenschaftlichen Argumente und ideologische Voreingenommenheit diskreditiert wird.

AUFG fordert die Überarbeitung dieser Stellungnahme auf der Grundlage ausgewogener und aktualisierter Informationen. Sie fordert, dass sich eine neutrale und wissenschaftliche Instanz – wie die Ethikkommission der SAMW – dieses Themas annimmt, damit evidenzbasierte Leitlinien, die das Vorsorgeprinzip respektieren, zur Orientierung der Praxis in der Schweiz erarbeitet werden.


Link zur Präsentation des Gutachtens der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) zur medizinischen Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie.

Laden Sie die Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (CNE) zur medizinischen Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie herunter.

Kommentar zu „Medizinische Behandlung von minderjährigen Personen mit einer Geschlechtsdysphorie – Ethische und rechtliche Erwägungen von NEK-CNE

Jilles Smids, 18.01.2025

Originalversion in EnglischKI-übersetzte Version in Französisch KI-übersetzte Version in Deutsch


Link zur englischen Präsentation des Gutachtens der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) zur medizinischen Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie.

Laden Sie die Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) zur medizinischen Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie herunter. (Die deutsche Version finden Sie auch auf dieser Website.)

Die verlorenen Töchter: Elternstimmen in der NZZ

Als Verein für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen (AMQG/AUFG) begrüssen wir den Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung vom 16. Dezember 2025. Der Artikel von Birgit Schmid gibt betroffenen Eltern eine Stimme und hebt die Notwendigkeit evidenzbasierter Abklärungen sowie elterlicher Mitsprache hervor. Das Kernanliegen unseres Vereins seit der Gründung 2021 in Genf und der Deutschschweiz.

Kerninhalte des Artikels

Der Beitrag beschreibt Treffen unserer Selbsthilfegruppe in Zürich, wo Eltern von plötzlicher Genderdysphorie (Rapid Onset Gender Dysphoria, ROGD) bei ihren Töchtern berichten. Diese wird oft auf soziale Einflüsse wie Social Media zurückgeführt. Im Gegensatz zu affirmativen Narrativen thematisiert er familiäres Leiden, Entmachtung durch Kliniken und irreversible Folgen wie Hormontherapien.

Beispielhaft ist die Geschichte von Lori Meier (Pseudonym), unserer Gruppenleiterin: Ihre Tochter Alex zeigte in der Kindheit keine Dysphorie, entwickelte aber in der Pubertät Symptome wie Depressionen und ADHS. Nach schneller Diagnose in der KJPP Zürich folgte eine soziale Transition und Testosterontherapie im USZ. Meier kritisiert die Übergehung psychischer Komorbiditäten; Studien zeigen anhaltende Suizidalität bei über 50 Prozent der Jugendlichen auch nach Transition.

Der Artikel betont den Trend zu 80 Prozent betroffener Mädchen und internationale Entwicklungen wie Verbote von Pubertätsblockern (z.B. NHS-Cass-Report 2024). Kliniken wie KJPP und USZ betonen Abklärungen, doch Eltern erleben Druck und Ausgrenzung.

Detransition, Bestandsaufnahme in der Schweiz

Die Eltern der AMQG haben es immer wieder gehört: Die Detransition betreffe 1 % der „transgender“ Jugendlichen. Und doch beginnen seit einigen Jahren, bei uns wie anderswo, die Geschichten von Personen, die ihre Medizinalisierung bereuen und ihre „transgender“ Identität aufgeben, aufzutauchen.

Im Jahr 2021 veröffentlichte Janick Christen sein Buch Ich glaubte, ein Mann zu sein. Sie können ein  Interview hier anhören.

Im Jahr 2022 gibt Lou, die junge Frau, die die Gründung des Vereins initiiert hat, bekannt, sich mit ihrem Körper und ihrem Geschlecht versöhnt zu haben. Im neuesten Buch von Caroline Eliacheff und Céline Masson,  Der Eid des Hippokrates. Sie und ihr Vater liefern einen gemeinsam verfassten Bericht, der den unerträglichen Druck zeigt, der von einem transaffirmativen Umfeld auf das familiäre Milieu ausgeübt wird.

Im selben Jahr vertraut Christelle, eine junge Detransitioniererin, der AMQG ihr Zeugnis an: „Geschlechtsreise. Seit einigen Monaten fühle ich mich wohl in meiner Haut.“ Nachdem sie sich drei Jahre lang als Junge identifiziert hatte, ohne dass ihre Eltern davon wussten, versöhnt sie sich mit ihrem Geschlecht.

Im März 2023 warf die RTS mit ihrer Sendung Temps Présent, Sie haben ihr Geschlecht geändert und bereuen es, die Jugendlichen zu Wort kommen lässt, die ihre „Geschlechtsumwandlung“ bereuen, sei sie sozial und/oder medizinisch. Boykottiert und von transaktivistischen Verbänden heftig verunglimpft, sammelte der Bericht über eine Million Aufrufe auf YouTube, bevor die RTS ihren Kanal schloss.

Im Januar 2024 ist es an der SRF, die Stimme Jugendlichen zu geben, die es bereuen; Melie und Cédric berichten darin. Mise au Point greift das  Thema auf der RTS wieder auf.

Im August 2024 ein Donnerschlag: Die Schweizer „transsexuelle“ Ikone, Nadia Brönimann, gibt bekannt, ihren „Geschlechtswechsel“ nach 29 Jahren zu bereuen. Nadia wird wieder zu Chris und erklärt, dass er ein homosexueller Mann ist und dass  seit drei Jahren er sich immer mehr von Nadia distanzierte.

Chris Brönimann startet die Instagram-Seite detrans_schweiz , die die aktuellen Entwicklungen der Detransition weltweit erfasst. Er führt einen  X-Account, auf dem er seine Gedanken zum Thema darlegt, und gibt zahlreiche Interviews (auf Deutsch).

Im September 2024 die Walliserin Lyo Kessler, die bisher anonym ausgesagt hatte, vertraut dem Nouvellisten ihre Reue an, gesunde Organe entfernt bekommen zu haben. Seitdem  kämpft öffentlich für anzuprangern, die sogenannte Gendermedizin und die Ideologie, die sie unterstützt.

Das Projekt des Fotografen Matthieu Zellweger „Die Fortsetzung der Reise. Wege der Detransition „ bietet eine intime Reflexion über das Thema des Bedauerns im Zusammenhang mit der sogenannten geschlechtsbejahenden Medizinalisierung. Seine Fotografien von Lyo Kessler und Chris/Nadia Brönimann illustrieren den Artikel des Illustré vom Februar 2025 über die Detransition.

Diese öffentlichen Beispiele sind nur die Spitze des Eisbergs.

Seit der Gründung unseres Vereins im Jahr 2021 hat sich ein Drittel der als „transgender“ diagnostizierten Jugendlichen mit ihrem Geschlecht versöhnt. Zwei Studien  deutsche und amerikanische jüngste Studien, basierend auf den Daten von Millionen von Versicherten, zeigen, dass 50 bis 75 % der betroffenen Jugendlichen nach fünf Jahren keine Diagnose „Geschlechtsdysphorie“ F64 mehr aufweisen. Angesichts der offensichtlich geringen Persistenz dieser Diagnose bei Jugendlichen – im Einklang mit der bekannten Unbeständigkeit der Jugend – ist der intensive Druck auf die Eltern, oft irreversible Behandlungen zuzulassen, ungerechtfertigt und schädlich.

Gemäss ESCAP, der Europäischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, bedeutet der aktuelle Wissensstand zum Phänomen der Jugendlichen, die sich als gegengeschlechtlich bezeichnen, dass es vorzuziehen ist, eine Haltung des wachsamen Abwartens einzunehmen, anstatt auf Behandlungen mit schwerwiegenden Folgen zurückzugreifen. SSPPEA, der  Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die dieser Dachorganisation angeschlossen ist, hat diese Position übernommen. Die Vorsicht der Eltern ist daher gerechtfertigt, und es ist untragbar, dass die legitime Schutzpflicht der Erziehungsberechtigten missachtet wird.

Kinder und junge Erwachsene, die ihren Körper ablehnen, verdienen eine evidenzbasierte und ideologiefreie professionelle Unterstützung, wie es in jedem anderen Bereich der Medizin der Fall ist. Unterzeichnen Sie unseren  Aufruf zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips.

Die Trojanische-Pferd-Strategie, um „Geschlechtsidentität“ in den rechtlichen und institutionellen Rahmen einzuführen

Gesetz zur Geschlechtsänderung im Zivilstandsregister

Die Debatte über die Geschlechtsänderung im Zivilstandsregister hat die Spaltung des Schweizer Parlaments in der Frage der Transidentität und des Zugangs zur Geschlechtsänderung für Minderjährige aufgezeigt. Für die Gegner der Einführung einer Geschlechtsänderung im Gesetz (hauptsächlich die SVP) zwang der Entwurf „eine Subjektivität in ein amtliches Register, das auf objektiven und überprüfbaren Daten basieren sollte“. Die Mehrheit plädierte dafür, „ein aufwendiges Verfahren zu erleichtern und so die zahlreichen Suizide von transgeschlechtlichen oder intersexuellen Jugendlichen zu vermeiden, die sich oft allein mit ihren Fragen und Sorgen wiederfinden.“ Die Altersfrage löste zahlreiche Diskussionen aus. Die Linke, angeführt von Lisa Mazzone, vertrat die Ansicht, dass Jugendliche ab zwölf Jahren urteilsfähig sind und ihre streng persönlichen Rechte ohne Zustimmung der Eltern ausüben können müssen; die Rechte hob das Risiko hervor, dass Jugendliche einem Modetrend erliegen könnten, und die Verantwortungspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind.

(die Zitate stammen aus der Pressemitteilung und den Meldungen der SDA zu den Debatten)

Das Gesetz zur „Geschlechtsänderung im Zivilstandsregister“ wurde am 18. Dezember 2020 (33 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltungen im Ständerat; 128, 54, 13 im Nationalrat) verabschiedet, ohne Wissen des Grossteils der Schweizer Bevölkerung, da die Medien zu diesem Thema sehr diskret waren. Es hat de facto den Weg für ein „trans-affirmatives“ gesellschaftliches und rechtliches Klima geebnet, da es jedem ermöglicht, der sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, von der Gesellschaft als solches anerkannt zu werden.

Irreführende Analogien, Intersektionalität und sprachliche Verwirrung werden verwendet, um das ideologische Konzept der „Geschlechtsidentität“ in das Gesetz einzuführen. Zunehmend ersetzt in den vorgeschlagenen Gesetzestexten das „Gender“ das „biologische Geschlecht“, was zu einer Verwischung der im Recht eingeführten Besonderheiten führt, die den Schutz von Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleisten sollen.

Im Dezember 2024 hat das Parlament zugestimmt, die antirassistische Strafnorm auf den Schutz vor Sexismus auszuweiten. Während der Gesetzestext noch in Bearbeitung ist, schwebt die Idee, dass nicht das biologische Geschlecht, sondern das Gender oder die „Geschlechtsidentität“ in den Gesetzestext aufgenommen werden soll, wodurch jede Diskriminierung, die auf einem intimen Empfinden basiert, unter Strafe gestellt würde.

„Geschlechtsidentität“ in den kantonalen Gesetzen

Im Zuge der Verfassungsänderung, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, wurden mehrere kantonale Gesetze oder Initiativen verabschiedet, die das Konzept der „Geschlechtsidentität“ in die Gesetzgebung einführen.

Genf hat insbesondere das „LED-Gender“ verabschiedet, um Diskriminierung aufgrund von Gender und biologischem Geschlecht zu bekämpfen. Das Gesetz sieht Schulungen und Massnahmen vor, um Fachkräfte (Polizei, Gesundheitswesen, Bildung) zu schulen und zu sensibilisieren und Massnahmen gegen Diskriminierung aufgrund der „Geschlechtsidentität“ zu ergreifen.

Mehrere Kantone, insbesondere Waadt und Genf, haben Gesetze erlassen, um Konversionstherapien zu verhindern, wobei das Konzept (durch irreführende Analogie zu erzwungenen Konversionen von Homosexuellen) Massnahmen umfasst, die darauf abzielen, die „Geschlechtsidentität“ einer Person zu ändern. Das Wallis ist diesem Beispiel kürzlich gefolgt.

In diesem Kontext wurden Eltern – von LGBT-Verbänden, Lehrern, Sozialarbeitern, Ärzten, Richtern – angezeigt, von der Justiz bedroht und haben in den extremsten Fällen das Sorgerecht für ihr Kind verloren, weil sie sich geweigert hatten, den Vornamen und die Pronomen ihres Kindes zu ändern, und weil sie die von „spezialisierten“ Ärzten empfohlenen Hormon- und chirurgischen Behandlungen in Frage gestellt oder abgelehnt hatten.

Im Allgemeinen trägt das vorherrschende politische, soziale und mediale Klima dazu bei, die Verantwortung und Autorität der Eltern zu untergraben.

Zu den Methoden von Trans-Aktivisten, um ihre Ziele zu erreichen, lesen Sie:

https://athena-forum.eu/

https://www.spectator.co.uk/article/the-document-that-reveals-the-remarkable-tactics-of-trans-lobbyists/

Die Medizinalisierung von Jugendlichen, die ihr biologisches Geschlecht hinterfragen, wird in Frage gestellt

Seit 2021 wurden mehrere Motionen und Interpellationen im Parlament eingereicht, um die Medizinalisierung von Jugendlichen zu hinterfragen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. (siehe Liste unten)

Die Antwort des Bundesrates auf diese Initiativen – die hauptsächlich von sogenannten „konservativen“ Parteien stammen – ist ausnahmslos dieselbe: Der BR ist der Ansicht, dass die Zunahme von Jugendlichen, die sich als „trans“ bezeichnen und medizinische Behandlungen wünschen, nicht auf eine „Gender-Ideologie“ zurückzuführen ist, sondern darauf, dass die Gesellschaft zunehmend bereit ist, die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten zu akzeptieren.

Der BR beruhigt und erinnert daran, dass „Ärzte verpflichtet sind, die Regeln der medizinischen Kunst einzuhalten: Sie müssen Nutzen und Risiken einer Therapieform sorgfältig abwägen, stets im Interesse des Patienten handeln und dessen Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellen. Zudem muss die Urteilsfähigkeit bei Minderjährigen streng geprüft werden. Die Behandlung wird somit meist von einem interdisziplinären Team durchgeführt, das die Situation medizinisch, psychologisch und medizinisch-ethisch im Einzelfall prüft.“

Trotz der Skandale, die diese Organisation befleckt haben, bezieht er sich weiterhin auf die „Empfehlungen der World Professional Association for Transgender Health [WPATH]“, verfügbar unter www.wpath.org, oder auf die trans-affirmativen Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in Deutschland, unter www.awmf.org). Der Bundesrat behauptet entgegen der Evidenz, dass „diese in der Regel von allen beteiligten medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet werden und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.“

Quellen:

WPATH Files, 04.03.2024

The Guardian, 09.03.2024, „why disturbing leaks from US gender group WPATH rings alarms bells

The Economist, 24.07.2024 „Research into trans medecine has been manipulated

Liste der im Parlament eingereichten Motionen und Interpellationen:

23.09.2025 Motion von Nina Fehr Düsel (49 Mitunterzeichnende) „Geschlechtsumwandlungsoperationen für Minderjährige in der Schweiz verbieten– 25.4081

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254081

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254081

14.05.2025 Interpellation Andreas Gafner „Der besorgniserregende Trend der Geschlechtsänderungen bei Jugendlichen“ – 25.3181

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253181

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253181

22.12.2023 Motion Marc Jost (19 Mitunterzeichnende) „Geschlechtsänderung. Das Vorsorgeprinzip respektieren, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen – 23.4476

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234476

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234476

20.12.2023 Motion Lorenzo Quadri „Stopp der Gender-Ideologie! Minderjährige (zumindest) vor unüberlegten Geschlechtsumwandlungsoperationen schützen “ – 23.4408

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234408

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234408

14.12.2022 Interpellation Andreas Gafner – „Pubertätsblocker, Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen. Warum sind sie erlaubt? 22.4422

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224422

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224422

16.12.2021 Interpellation Benjamin Roduit „Exponentielle Medizinalisierung von Trans-Jugendlichen. Wird die Schweiz umstrittene Praktiken regulieren? – 21.4506

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214506

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214506

05.03.2020 Interpellation Benjamin Roduit „Anzahl Minderjähriger, die wegen Störungen der sexuellen Identität behandelt werden– 20.3051

Link FR: https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203051

Link DE: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203051


Auf kantonaler Ebene wird das Thema in immer mehr Kantonen debattiert:

Im September 2025 wurde eine von 40 Abgeordneten unterzeichnete parlamentarische Initiative, die ein Verbot jeglicher sogenannter „Gender-Behandlungen“ für Minderjährige fordert, im Tessiner Grossen Rat eingereicht.

Im Juli 2025 hat die Zürcher Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli den Bund aufgefordert, geschlechtsangleichende Operationen und Pubertätsblocker zu verbieten, und ein Rechtsgutachten zu dieser Frage verlangt.

Im Februar 2025 wurde im Thurgau eine parlamentarische Motion eingereicht, um irreversible Operationen für Minderjährige mit Gender-Fragen einzuschränken.

Im Februar 2023 hat der Kanton Bern alle irreversiblen geschlechtsangleichenden Operationen an Minderjährigen verboten.

Im Jahr 2023 wurden im Kanton Genf mehrere Motionen eingereicht, um sogenannte „Gender-Affirmationsbehandlungen“ für Minderjährige zu verbieten oder zu regulieren. Sie wurden abgelehnt.

Lyo Kessler – ergreifendes Zeugnis einer jungen Frau, die ihre Transition bereut

Lyo Kessler – ergreifendes Zeugnis einer jungen Frau, die ihre Transition bereut





Lyo Kessler wuchs im Schweizer Wallis auf und geriet im Alter von 22 Jahren unter dem Einfluss transaffirmativer Organisationen und Ärzte in den Strudel der Geschlechtsumwandlung. 10 Jahre später erkennt sie, dass sie immer eine Frau sein wird und mit einem durch Operationen verstümmelten und durch die Einnahme männlicher Hormone aus dem Gleichgewicht gebrachten Körper leben muss.



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Konferenz: Geschlechtsumwandlung, die elterliche Sorge in Frage gestellt

Konferenz: Geschlechtsumwandlung, die elterliche Sorge in Frage gestellt





Wir haben diese Konferenz am 3. Juni 2025 organisiert, um ein sensibles Thema anzusprechen: den Geschlechtswechsel bei Minderjährigen. Wir hatten die Ehre, hochkarätige Referenten zu begrüßen, die heute die Kraft und den Mut haben, die aktuelle Propaganda zu diesem Thema, die an Kinder und Jugendliche gerichtet ist, anzuprangern. Zwei Väter, die im schulischen und persönlichen Umfeld mit dem Problem der sexuellen Identität ihrer Töchter konfrontiert sind, gaben ergreifende Zeugenaussagen ab.

Einer von ihnen, David Glutz, verteidigt mit Leib und Seele die Integrität seiner 16-jährigen Tochter, die sich für eine Transition entschieden hat. Ein Kinderpsychoanalytiker äußerte seine Sichtweise zu diesem Thema, und schließlich berichtete auch Lyo Kessler, eine junge Frau, die den Schritt zur Transition mit Operationen vollzogen hatte, um ihre Reue zu erklären und zu bestätigen, dass sie trotz allem ihr ganzes Leben lang eine Frau bleiben wird.



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Schweiz: Verbot sogenannter „Gender-Behandlungen“ für Minderjährige?

Schweiz: Verbot sogenannter Gender-Behandlungen für Minderjährige?


Zurich réclame des règles nationales sur les opérations de „changement de sexe“ pour mineurs
Après avoir été contactée par courrier par des parents zürichois d’enfants qui se déclarent de l’autre sexe – en contact avec l’AMQG -, où ils dénonçaient des anamnèses sommaires, l’unilatéralité et la radicalité des traitements prônés, ainsi que l’absence d’écoute de leur point de vue, Nathalie Rickli, la Conseillère d’état zürichoise en charge de la santé, a demandé un rapport ainsi qu’un avis de droit sur la question de la médicalisation des mineurs en „questionnement de genre“.

La Direction de la santé a présenté ses conclusions en visioconférence.​​

Au cours des dernières années, le canton de Zurich a connu une augmentation du nombre d’opérations de changement de sexe chez les mineurs. La Direction de la santé a procédé à un examen approfondi des soins prodigués, pris des mesures et introduit de nouvelles normes de qualité. Une attention particulière est accordée à la mise en place d’un comité d’indication interdisciplinaire et à un suivi scientifique afin de garantir le bien-être à long terme des personnes concernées. La Direction de la santé invite la Confédération à créer des règles légales nationales visant à protéger les mineurs contre les interventions irréversibles.

Recommandations du rapport zürichois: 

Au niveau fédéral : 1. Examen d’une interdiction des opérations irréversibles de changement de sexe sur des mineurs 2. Délivrance de bloqueurs de puberté uniquement dans le cadre d’études.

Les traitements hormonaux de sexe croisés n’y sont étrangement pas mentionnés. Le rapport complet n’a pas été rendu public mais le communiqué de presse contient la présentation powerpoint du rapport, ainsi que l’avis de droit qui fait référence au très fouillé Rapport Cass de Grande-Bretagne, ainsi qu’à la Suède et la Finlande, toutes trois encadrant à présent très strictement ou interdisant tout traitement dit „de genre“ de mineurs.

Augmentation du nombre d’ablation des seins de mineures en Suisse

Dans la foulée de la décision zurichoise, le parti UDC a annoncé vouloir agir au niveau fédéral et proposer d’interdire toute chirurgie de „changement de sexe“ pour les moins de 18 ans. Depuis 2018, de plus en plus de jeunes femmes, dont des filles de moins de 15 ans – subissent des amputations des seins en Suisse afin de ressembler à des garçons. L’Office des statistiques n’a pas publié les chiffres 2023 mais les a transmis à l’AMQG: entre 1 et 4 mineures de moins de 15 ans, 30 filles âgées de 15 à 17 ans, et 136 filles âgées de 18 à 24 ans, ont subi une ablation de la poitrine.

Débat sur les ondes de la RTS

Invité sur la Première à débattre de la proposition zurichoise, le pédiatre Daniel Halpérin a renouvelé sa mise en garde. En 2024, l’ancien privat-docent d’UNIGE avait signé avec les Drs Jacques de Haller, ancien président de la FMH, et Nicole Pellaux, ancienne présidente de la Société Suisse de pédiatrie, un appel à la prudence qui faisait écho aux recommandations de la faîtière des Sociétés de pédiatrie européennes ESCAP.

De nombreuses questions sans réponse

​Si l’AMQG se félicite ​de la prise de conscience zurichoise qui tient enfin en compte de la légèreté avec laquelle des traitements expérimentaux et radicaux sont pratiqués sur des mineurs et des jeunes vulnérables, l’association regrette que la plupart des questions des parents posées à la Conseillère d’Etat soient restées sans réponse. L’AMQG communiquera prochainement sur le sujet.