BEGLEITUNG VON JUGENDLICHEN BEI GESCHLECHTSFRAGEN
Die Schweiz im Umgang mit Geschlechtsdysphorie: Bestandsaufnahme und offizielle Daten
Heute erfolgt die Begleitung von Jugendlichen mit Geschlechtsfragen und ihren Angehörigen in Genf und der Schweiz hauptsächlich in einem medizinischen und assoziativen, im Wesentlichen pro-affirmativen Rahmen, zum Nachteil explorativer psychotherapeutischer Ansätze.
Während viele Länder seit einigen Jahren damit begonnen haben, faktische Informationen zu sammeln, um die explosionsartige Zunahme von Geschlechtsdysphorie-Fällen besser zu verstehen und den Betroffenen sichere und angepasste Behandlungen anzubieten, sind in der Schweiz derzeit sehr wenige statistische Daten verfügbar.
Im Jahr 2024 erhielt AUFG offizielle Daten des Bundsamts für Statistik über die Anzahl der Geschlechtsanpassungsoperationen über die Anzahl der Geschlechtsumwandlungsoperationen in Schweizer Krankenhäusern zwischen 2016 und 2021. Anschliesend veröffentlichte das BfS hier die Statistiken für 2022. Die Daten für 2024 sind soeben bei uns eingetroffen und werden in Kürze veröffentlicht.
Medikalisierung der Geschlechtsdysphorie: Jugendliche und Mädchen an vorderster Front
Diese Daten zeigen, dass die Mehrheit der chirurgischen Eingriffe Personen unter 25 Jahren betrifft und dass ihre Zahl jährlich exponentiell zunimmt. Auch die Zahl der Minderjährigen steigt, und mehr als zehn Mädchen unter 15 Jahren haben in Schweizer Spitälern bereits eine Brustamputation erlitten.
Die Statistiken über die Anzahl der Minderjährigen, die konsultiert und medikalisiert werden, sind nicht bekannt, ebenso wenig wie die Anzahl der Jugendlichen, die ihre Transition abgebrochen haben.
Das BFS teilte uns zudem mit, dass allein im Jahr 2022 257 Jugendliche unter 25 Jahren mit der Diagnose F64 Geschlechtsdysphorie für Behandlungen im Zusammenhang mit ihrer psychischen Gesundheit hospitalisiert wurden.
Es wurden auch Schweizer Staistiken über die Anzahl der Geschlechtsänderungen im Personenstandsregister veröffentlicht (2022, 2023). Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 entfällt der Großteil der Veränderungen auf Personen unter 25 Jahren, und der Großteil der Veränderungen entfällt auf junge Mädchen, unabhängig von Alter oder Geschlecht.
Schweiz: Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert…
Wussten Sie, dass es seit dem 1. Januar 2022 ab dem Alter von 5 Jahren* möglich ist, das Geschlecht im Zivilstandsregister durch eine einfache Erklärung und ohne jeglichen Nachweis zu ändern, gegen eine Gebühr von 75 CHF? Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben Hunderte von Jugendlichen, darunter einige Kinder unter 15 Jahren, diesen Schritt getan. (siehe AMQG-AUFG-Grafiken unten).
Dieses Gesetz wurde im Parlament verabschiedet, ohne dass eine öffentliche Debatte über seine Auswirkungen auf die Gesellschaft, Frauen und Kinder stattgefunden hätte.
(* ab 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung)
Wussten Sie, dass im Kanton Genf „Transphobie“ strafbar ist? Der Begriff ist definiert als „jede Äußerung von Ablehnung, Diskriminierung oder Gewalt, individuell oder kollektiv, gegen Personen aufgrund ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Transidentität oder gegen Transidentität im Allgemeinen, oder auch die Leugnung der Transidentität oder deren Gleichsetzung mit einer Krankheit.“ Er umfasst „Misgendering“ (eine Person, die sich als vom anderen Geschlecht bezeichnet, mit ihrem Geburtsnamen zu nennen und ihr das Pronomen zuzuweisen, das ihrem biologischen Geschlecht entspricht) und die Weigerung der Eltern, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen, die sie für ihr Kind als schädlich erachten.
Wussten Sie, dass der Kanton Bern geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige verboten hat?
Wussten Sie, dass seit 2020 7 Vorstösse im Parlament zur Frage der Medizinalisierung von Jugendlichen mit Geschlechtsfragen eingereicht wurden?
Wir bieten Ihnen einen kurzen Überblick über den politischen Kontext zu diesem Thema:
Aufruf zum Vorsorgeprinzip und zur Datentransparenz
Im selben Jahr hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie SSPPEA Stellung bezogen gegen den transaktivistischen Entwurf der deutschen medizinischen Leitlinie AWMF und sich der Linie ihres europäischen Dachverbandes ESCAP angeschlossen, der aufruft, das Vorsorgeprinzip zu respektieren und zuerst keinen Schaden zuzufügen.
Eines der Ziele der AMQG ist es genau, die Behörden aufzufordern, faktenbasierte Daten zu erheben und diese öffentlich zu machen. Unterzeichnen Sie unseren Aufruf zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips „primum non nocere“.
Quellen:
Stellungnahme zur Geschlechtsinkongruenz
Die SSPPEA befürwortet eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfs der AWMF-Leitlinien. Als Mitglied der European Society for Child and Adolescent Psychiatry (ESCAP) schliesst sich die SSPPEA der kürzlich von der ESCAP veröffentlichten Stellungnahme zur Behandlung von Geschlechtsdysphorie an. Weitere Details finden Sie im Dokument.







